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Zollabfertigung

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Firmendaten

Steuer & Aufschub

Vorsteuerabzugsberechtigt?
Eigenes Aufschubkonto?

NCTS-Versandschein

Unverzollte Ware ist sofort nach der Empfangnahme dem zuständigen Zollamt vorzuführen oder zur Abfertigung anzumelden. Sie verpflichten sich zur ordnungsgemäßen Wiedergestellung des Versandverfahrens.

Abfertigung zum freien Verkehr

Präferenznachweis vorhanden?

Zusätzliche Anmerkungen

Hiermit bestätige ich, dass alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen korrekt und vollständig sind.

Wir sind vom LBA als reglementierter Beauftragter registriert unter: DE/RA/00022-0213. Wir arbeiten aufgrund der Allgemeinen Deutschen Spediteur-Bedingungen (ADSp) jeweils neuster Fassung. Diese beschränken in Ziffer 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB für Schäden in speditionellem Gewahrsam auf 5 EUR/kg; bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg sowie darüber hinaus je Schadensfall bzw. -ereignis auf 1 Mio. bzw. 2 Mio. oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist.